Chancen nutzen:

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens

Was passiert, wenn es passiert?
Bei einem souverän und zielgerichtet geführten Insolvenzverfahren entsteht zu- nächst eine Chance für alle Beteiligten. Doch wie sieht der Weg dorthin aus?

Grundsätzlich besteht jedes Insolvenzverfahren aus zwei Teilen:
Dem Insolvenzeröffnungsverfahren und dem Hauptverfahren.

Das Eröffnungsverfahren
Das Eröffnungsverfahren beginnt unmittelbar nach Antragstellung. Es bezeichnet den Zeitraum bis zur richterlichen Entscheidung über die Eröffnung eines ordentlichen Insolvenzverfahrens.

Das Hauptverfahren
Wenn das Gericht den Entschluss zur Eröffnung eines Verfahrens gefällt hat, beginnt der entscheidende Teil: Das Hauptverfahren. Ziel ist hier, das Vermögen des Insolvenzschuldners einer bestmöglichen Verwertung im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger zuzuführen (§ 1 InsO).

Die Sonderfälle
Die Insolvenzordnung kennt kein vollständig einheitliches, generell gleichlaufendes Verfahren. Die Insolvenzordnung sieht das so genannte Regelinsolvenzverfahren als Normalfall vor, normiert darüber hinaus aber auch besondere Verfahren, die einen (partiell) abweichenden Ablauf aufweisen. Zu nennen sind hier in erster Linie das Verfahren in Eigenverwaltung, das Insolvenzplanverfahren sowie ein vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren.

Die nachfolgende Darstellung orientiert sich am Regelinsolvenzverfahren.